Institution : RAYTA UNTERHALTUNGSZENTREN BETRIEB VISUELLE KUNST KOMMUNIKATION UND ORGANISATION
INDUSTRIE UND HANDEL AKTIENGESELLSCHAFT
Gesetz: Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten.
Verordnung: Verordnung über die Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung personenbezogener Daten, veröffentlicht im Amtsblatt vom 28. Oktober 2017.
Richtlinie: Richtlinie zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten.
Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Empfängergruppe: Kategorie natürlicher oder juristischer Personen, an die personenbezogene Daten vom Verantwortlichen übermittelt werden.
Ausdrückliche Einwilligung: Freiwillig erteilte, auf Information beruhende Zustimmung zu einem bestimmten Sachverhalt.
Anonymisierung: Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, dass sie unter keinen Umständen mit einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person in Verbindung gebracht werden können, selbst wenn sie mit anderen Daten kombiniert werden.
Betroffene Person: Die natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Vernichtung: Löschung, Zerstörung oder Anonymisierung personenbezogener Daten.
Verantwortlicher: Die natürliche oder juristische Person, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt und für die Einrichtung und Verwaltung des Datenverarbeitungssystems verantwortlich ist.
Auftragsverarbeiter: Die natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen auf Grundlage einer erteilten Befugnis verarbeitet.
Elektronische Umgebung: Umgebungen, in denen personenbezogene Daten mithilfe elektronischer Geräte erstellt, gelesen, verändert und gespeichert werden können.
Nicht-elektronische Umgebung: Alle schriftlichen, gedruckten, visuellen und sonstigen Umgebungen außerhalb elektronischer Systeme.
Diese Richtlinie zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten („Richtlinie“) wurde erstellt, um die Verfahren und Grundsätze für die vom Unternehmen durchgeführten Speicherungs- und Vernichtungsprozesse festzulegen.
Die Institution hat es sich zur Priorität gemacht, personenbezogene Daten von Bewerbern, Mitarbeitern, Lieferantenmitarbeitern und deren Vertretern, Mitarbeitern von Lieferantenunternehmen am Arbeitsplatz, Besuchern/Kunden, Website-Besuchern und anderen betroffenen Personen in Übereinstimmung mit der Verfassung der Republik Türkei, internationalen Abkommen, dem Gesetz Nr. 6698 und anderen relevanten gesetzlichen Bestimmungen zu verarbeiten und sicherzustellen, dass betroffene Personen ihre Rechte effektiv ausüben können.
Die personenbezogenen Daten der genannten Personen fallen in den Anwendungsbereich dieser Richtlinie, und diese Richtlinie gilt für alle Aufzeichnungsumgebungen und Datenverarbeitungsaktivitäten, die personenbezogene Daten betreffen.
VERANTWORTLICHKEITEN UND AUFGABENVERTEILUNG
Alle Einheiten und Mitarbeiter der Institution unterstützen aktiv die zuständigen Einheiten bei der Umsetzung der technischen und organisatorischen Maßnahmen im Rahmen dieser Richtlinie, der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter, der Überwachung und kontinuierlichen Kontrolle sowie der Verhinderung unrechtmäßiger Verarbeitung und unbefugten Zugriffs auf personenbezogene Daten und der Gewährleistung einer gesetzeskonformen Speicherung.
Die Verteilung der Titel, Einheiten und Aufgaben der Personen, die an den Prozessen der Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten beteiligt sind, ist wie folgt:
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Position |
Aufgabe |
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Vorstand |
Genehmigt die Richtlinie und setzt sie in Kraft. Ist verantwortlich dafür, dass die Geschäftsleitung und die Mitarbeiter entsprechend der Richtlinie handeln. Stellt die notwendigen Ressourcen und Budgets bereit. |
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Geschäftsleitung |
Verantwortlich für die Überwachung der Umsetzung und Durchführung der Richtlinie. Führt notwendige Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse durch. |
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KVKK-Verantwortlicher |
Verantwortlich für die Erstellung und Veröffentlichung der Richtlinie. Setzt die von der Geschäftsleitung beschlossenen technischen Maßnahmen um. |
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Buchhaltung und Finanzen Leasing-Dienstleistungen |
Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie im Rahmen ihrer Aufgaben. |
Personenbezogene Daten werden von der Institution in den unten aufgeführten Umgebungen rechtmäßig und sicher gespeichert.
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Elektronische Umgebungen |
Nicht-elektronische Umgebungen |
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Server (Buchhaltungsserver, Webserver usw.) |
Papier |
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Software (Buchhaltungssoftware, Office-Anwendungen, VERBIS usw.) |
Manuelle Datenerfassungssysteme (Formulare, Berichte usw.) |
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Informationssicherheitsgeräte (Firewall usw.) |
Schriftliche und gedruckte Umgebungen |
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Persönliche Computer (Desktop, Laptop) |
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Tragbare Medien (USB, Backup-Festplatten, Geräte zur Speicherung von Bildern) |
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Drucker, Scanner, Kopiergeräte |
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Personenbezogene Daten werden von der Institution in Übereinstimmung mit dem Gesetz gespeichert und vernichtet.
In diesem Zusammenhang werden nachfolgend detaillierte Erläuterungen zur Speicherung und Vernichtung dargestellt.
Erläuterungen zur Speicherung
In Artikel 3 des Gesetzes wird der Begriff der Verarbeitung personenbezogener Daten definiert; in Artikel 4 wird festgelegt, dass personenbezogene Daten zweckgebunden, begrenzt und verhältnismäßig verarbeitet und nur so lange aufbewahrt werden dürfen, wie es die einschlägigen Rechtsvorschriften oder der Verarbeitungszweck erfordern; in den Artikeln 5 und 6 werden die Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten aufgeführt.
Dementsprechend werden personenbezogene Daten im Rahmen der Tätigkeiten der Institution für die in den einschlägigen Rechtsvorschriften vorgesehenen oder für unsere Verarbeitungszwecke erforderlichen Zeiträume gespeichert.
Gründe für die Speicherung
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der Tätigkeiten der Institution gemäß den folgenden Bestimmungen für die vorgesehenen Zeiträume gespeichert:
Verarbeitungszwecke, die eine Speicherung erfordern
Die Institution verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen ihrer Tätigkeiten zu folgenden Zwecken und speichert sie für die erforderliche Dauer:
Gründe für die Vernichtung
Personenbezogene Daten;
werden von der Institution gelöscht, vernichtet oder anonymisiert.
Zur sicheren Speicherung personenbezogener Daten, zur Verhinderung unrechtmäßiger Verarbeitung und Zugriffe sowie zur gesetzeskonformen Vernichtung personenbezogener Daten werden von der Institution technische und administrative Maßnahmen gemäß Artikel 12 des Gesetzes sowie im Rahmen der vom Ausschuss festgelegten ausreichenden Maßnahmen für besondere Kategorien personenbezogener Daten gemäß Artikel 6 Absatz 4 ergriffen.
Technische Maßnahmen
Die von der Institution im Zusammenhang mit den verarbeiteten personenbezogenen Daten getroffenen technischen Maßnahmen sind nachfolgend aufgeführt:
Administrative Maßnahmen
Die von der Institution im Zusammenhang mit den verarbeiteten personenbezogenen Daten getroffenen administrativen Maßnahmen sind nachfolgend aufgeführt:
Nach Ablauf der in den einschlägigen Vorschriften vorgesehenen Aufbewahrungsfrist oder der für den Verarbeitungszweck erforderlichen Dauer werden personenbezogene Daten von der Institution von Amts wegen oder auf Antrag der betroffenen Person gemäß den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen mit den unten aufgeführten Techniken vernichtet.
Löschung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden gemäß den in der folgenden Tabelle angegebenen Methoden gelöscht.
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Datenaufzeichnungsumgebung |
Beschreibung |
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Personenbezogene Daten auf Servern |
Personenbezogene Daten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden durch Entzug der Zugriffsrechte der betreffenden Nutzer durch den IT-Verantwortlichen gelöscht. |
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Personenbezogene Daten in elektronischen Umgebungen |
Personenbezogene Daten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden für alle Mitarbeiter außer dem IT-Verantwortlichen/KVKK-Verantwortlichen unzugänglich und nicht wiederverwendbar gemacht. |
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Personenbezogene Daten in physischen Umgebungen |
Personenbezogene Daten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden unzugänglich und nicht wiederverwendbar gemacht und zusätzlich durch Unkenntlichmachung (Schwärzen/Übermalen/Löschen) gesichert. |
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Personenbezogene Daten auf tragbaren Medien |
Personenbezogene Daten auf Flash-basierten Speichermedien werden verschlüsselt und mit eingeschränkten Zugriffsrechten sicher gespeichert. |
Vernichtung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden gemäß den in der folgenden Tabelle angegebenen Methoden vernichtet.
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Datenaufzeichnungsumgebung |
Beschreibung |
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Personenbezogene Daten in physischen Umgebungen |
Personenbezogene Daten auf Papier, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden in Aktenvernichtern unwiederbringlich zerstört. |
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Personenbezogene Daten auf optischen/magnetischen Medien |
Personenbezogene Daten auf optischen und magnetischen Medien werden durch physische Verfahren wie Schmelzen oder Zerkleinern unwiederbringlich vernichtet. |
Anonymisierung personenbezogener Daten
Die Anonymisierung personenbezogener Daten bedeutet, dass personenbezogene Daten unter keinen Umständen mit einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person in Verbindung gebracht werden können, selbst wenn sie mit anderen Daten kombiniert werden.
Zur Anonymisierung personenbezogener Daten werden diese durch geeignete technische Methoden so verarbeitet, dass sie weder durch die Institution noch durch Dritte, selbst durch Rückführung und/oder Zusammenführung mit anderen Daten, mit einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person in Verbindung gebracht werden können.
In Bezug auf die personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Tätigkeiten der Institution verarbeitet werden;
aufgeführt.
Die Institution kann diese Aufbewahrungsfristen bei Bedarf aktualisieren.
Für personenbezogene Daten, deren Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, werden Löschung, Vernichtung oder Anonymisierung von Amts wegen durch den IT-Verantwortlichen / KVKK-Verantwortlichen durchgeführt.
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Prozess |
Aufbewahrungsdauer |
Vernichtungsfrist |
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Personalakten und Mitarbeiterdaten |
10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
Im ersten periodischen Vernichtungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
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Lohn-, Gehalts- und Sozialversicherungsdaten |
10 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
Im ersten periodischen Vernichtungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
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Arbeitsschutz- und Sicherheitsdaten |
15 Jahre nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses |
Im ersten periodischen Vernichtungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
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Kameraaufzeichnungen |
1 Monat |
Im ersten periodischen Vernichtungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
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Besucheraufzeichnungen |
30 Tage |
Im ersten periodischen Vernichtungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
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Foto- und Videoaufzeichnungen der Bergrodelbahn |
Am Ende des Tages der Aufnahme oder am selben Tag, wenn kein Kauf erfolgt |
Im ersten periodischen Vernichtungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
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Lieferantenverträge und Dienstleistungsaufzeichnungen |
10 Jahre nach Vertragsende |
Im ersten periodischen Vernichtungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
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Lieferantenmitarbeiterdaten |
10 Jahre nach Beendigung der Geschäftsbeziehung |
Im ersten periodischen Vernichtungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
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Kontaktformular (Website) |
3 Jahre |
Im ersten periodischen Vernichtungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
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E-Mail-Korrespondenz |
10 Jahre |
Im ersten periodischen Vernichtungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
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IT-Logdaten (IP, Benutzername usw.) |
1 Jahr |
Im ersten periodischen Vernichtungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
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Buchhaltungs- und Finanzdaten |
10 Jahre |
Im ersten periodischen Vernichtungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
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Rechtliche Vorgänge und Streitfälle |
10 Jahre nach Beendigung der Rechtsbeziehung |
Im ersten periodischen Vernichtungszeitraum nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist |
Gemäß Artikel 11 der Verordnung hat die Institution die periodische Vernichtungsfrist auf 6 Monate festgelegt. Dementsprechend werden im Januar und Juli jedes Jahres periodische Vernichtungsprozesse durchgeführt.
Die Institution überprüft die Richtlinie zur Speicherung und Vernichtung personenbezogener Daten bei Bedarf und aktualisiert die entsprechenden Abschnitte.
Die Richtlinie tritt mit der Genehmigung durch den Vorstand in Kraft. Die Richtlinie wird den Mitarbeitern bekannt gegeben.