INDUSTRIE UND HANDEL AKTIENGESELLSCHAFT (Mersis Nr.: 0734-2552-7820-0001)
Gesetz: Gesetz Nr. 6698 zum Schutz personenbezogener Daten.
Richtlinie: Richtlinie zur Sicherheit besonderer Kategorien personenbezogener Daten.
Personenbezogene Daten: Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten: Daten über Rasse, ethnische Herkunft, politische Meinungen, philosophische Überzeugungen, Religion, Konfession oder andere Überzeugungen, Kleidung und Erscheinungsbild, Mitgliedschaft in Vereinen, Stiftungen oder Gewerkschaften, Gesundheit, Sexualleben, strafrechtliche Verurteilungen und Sicherheitsmaßnahmen sowie biometrische und genetische Daten.
Betroffene Person: Die natürliche Person, deren personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Verantwortlicher: Die natürliche oder juristische Person, die die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten bestimmt und für die Einrichtung und Verwaltung des Datenverarbeitungssystems verantwortlich ist.
Verarbeitung personenbezogener Daten: Jeder Vorgang wie Erheben, Erfassen, Speichern, Aufbewahren, Ändern, Neuordnen, Offenlegen, Übermitteln, Übernehmen, Zugänglichmachen, Klassifizieren oder Verhindern der Nutzung personenbezogener Daten, ganz oder teilweise automatisiert oder nicht automatisiert, sofern Teil eines Datenverarbeitungssystems.
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten: Ein Verzeichnis, in dem Datenverantwortliche ihre Verarbeitungstätigkeiten im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten detailliert darstellen, einschließlich Verarbeitungszwecken und Rechtsgrundlagen, Datenkategorien, Empfängergruppen, betroffenen Personengruppen, maximalen Aufbewahrungsfristen, Auslandsübermittlungen und Sicherheitsmaßnahmen.
Ziel der Richtlinie zur Sicherheit besonderer Kategorien personenbezogener Daten („Richtlinie“) ist die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen, die sich aus dem Beschluss des Datenschutzrates vom 31.01.2018 mit der Nummer 2018/10 ergeben, sowie die Festlegung der technischen und administrativen Maßnahmen zur Verarbeitung dieser Daten.
Der Anwendungsbereich der Richtlinie umfasst die von der Institution ergriffenen technischen und administrativen Maßnahmen zur Sicherheit besonderer Kategorien personenbezogener Daten.
Alle Einheiten und Mitarbeiter der Institution unterstützen aktiv die verantwortlichen Stellen bei der ordnungsgemäßen Umsetzung der technischen und administrativen Maßnahmen, der Schulung und Sensibilisierung der Mitarbeiter, der Überwachung und kontinuierlichen Kontrolle sowie bei der Verhinderung unrechtmäßiger Verarbeitung und Zugriffe und der Sicherstellung einer rechtmäßigen Speicherung besonderer Kategorien personenbezogener Daten.
Die Verteilung der Aufgaben und Zuständigkeiten ist wie folgt:
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Position |
Aufgabe |
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Vorstand |
Genehmigt die Richtlinie und setzt sie in Kraft. Verantwortlich dafür, dass die Geschäftsleitung und Mitarbeiter entsprechend der Richtlinie handeln. Stellt die notwendigen Ressourcen und das Budget bereit. |
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Geschäftsleitung |
Verantwortlich für die Überwachung der Umsetzung der Richtlinie. Führt Entscheidungs- und Umsetzungsprozesse durch. |
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KVKK-Verantwortlicher |
Verantwortlich für die Erstellung und Veröffentlichung der Richtlinie sowie für die Umsetzung der technischen Maßnahmen. |
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Buchhaltung und Finanzen Vermietungsdienstleistungen |
Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinie im Rahmen ihrer Aufgaben. |
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IT-Verantwortlicher |
Verantwortlich für die technische Sicherheit der Systeme, Zugriffskontrollen und Datensicherheitsmaßnahmen. |
Gemäß Artikel 6 Absatz 4 des Gesetzes müssen bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen getroffen werden.
Die Institution ergreift alle erforderlichen technischen und administrativen Maßnahmen zur Sicherstellung der Datenverarbeitung im Einklang mit dem Gesetz.
Technische Maßnahmen
Elektronische Umgebungen:
Physische Umgebungen:
Datenübertragung:
Administrative Maßnahmen
Risikobewertungen werden durchgeführt.
Die Richtlinie wird bei Bedarf aktualisiert.
Die Richtlinie tritt nach Genehmigung durch den Vorstand in Kraft und wird den Mitarbeitern bekannt gegeben.